Allgemeine Bedingungen für die Lieferung und Montage von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen |
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ORGALIME SE 01 - Brüssel, September 2001 |
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Diese allgemeinen Bedingungen gelten, wenn sie schriftlich oder auf andere Weise vereinbart wurden. Bei der Anwendung auf einen bestimmten Vertrag bedürfen Änderungen oder Abweichungen von den Allgemeinen Bedingungen der Schriftform. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Oesterreichs vom 01.01.2002 |
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Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Zif. 2 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. 49. Stück/1979 zugrundegelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980, BGBl. 1988/96, wird ausdrücklich ausgeschlossen. |
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